Nächste Runde in Sachen AZV eingeläutet.
 Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Nach dem Beschluss des VGH Baden-Württemberg geht die AZV Thematik in die nächste Runde.Willi Sailer war zum Meinungsaustausch zwischen BPOLP Potsdam und dem Bezirkspersonalrat (BPR) in Potsdam. Es gibt jedoch wenig positives von diesem Gespräch zu berichten, da sich das BPOLP hier unnachgiebig zeigte und nur seine Argumente gelten ließ.
Was aber nun passiert ist, das hat selbst eingefleischten Dienststellenverteidigern die Sprache verschlagen. Das BPOLP Potsdam hat dem BPR einen Dienstplanentwurf für unseren SB 11 (Lage- und Einsatzzentrale) vorgelegt, der von dem bisher verhandelten abweicht. Und das ohne die betroffene Dienststelle zu beteiligen oder Rückfrage zu halten. Ist das die Transparenz oder Rückkopplung, die man einfordert? Kommt hier das wahre Gesicht des Präsidiums heraus? Möchte man einen bundesweit einheitlichen Dienstplan?
12 Stunden-Schichten, die wir auf Weisung „von oben“ vor Jahren abgeschafft haben, sollen nun kommen. Wer möchte z.B. an einem Brennpunkthauptbahnhof 4 Nachtschichten a 12 Stunden hintereinander machen? Und damit der Plan optisch schön aussieht hat das BPOLP den Ausschlaf- oder Ruhetag als DF deklariert! So lassen sich doch keine Beschäftigten blenden. Dazu noch 17 Stunden Minus im 5- Wochen Zeitraum. Das muss auch noch durch zusätzliche Dienste hereingeholt werden! So viele Feiertage haben nicht einmal wir im Süden.
Und das Thema Vereinbarkeit von Beruf und Familie wurde im Meinungsaustausch als nebensächlich hingestellt. Da wird die neue Ausgabe der Bundespolizei Kompakt ja als Verschleierungsberichterstattung dargestellt. Nur 2 Sätze aus dem Artikel Vereinbarkeit von Beruf und Familie verdeutlichen dies. „In beiden Behörden (Anm. der Redaktion: BPOLD Frankfurt und Stuttgart) stehen insofern u.a. die Schichtdienstmodelle und die Dienstplangestaltung mit Blick auf die Einbindung der persönlichen Bedürfnisse der Beschäftigten auf dem Prüfstand.“ „Die Mitarbeiter sehen einer auf ihre ganz persönlichen Belange eingehenden Dienstplangestaltung entgegen.“ Da macht doch die Behörde in Potsdam was sie möchte, wenn sie einerseits so berichtet und andererseits, ohne die Einbindung der Beschäftigten und Vorgesetzten vor Ort, Dienstpläne vorgibt. Dienstpläne sollen und müssen vor Ort gemacht werden und auf die örtlichen Gegebenheiten abgestimmt sein. Das ist unsere Forderung.
Wir sind in Sachen AZV weiter verhandlungsbereit, fordern aber auch die Dienststelle auf, die komplette AZV in Betracht zu ziehen und nicht nur ihr angenehme Teile. Die Auslegung der Schutzvorschrift AZV auch im Sinne der Kolleginnen und Kollegen muss doch unser aller Ziel sein.Â
(Berthold Hauser)


